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Planvorlagen ESTI

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10 Jahre 2 Monate her #1405 von Flaschenzug
Hallo Kabelhund

Wie überall bei Versicherungsgesellschaften auf der Post in der Verwaltung arbeiten tschuldigung sind Menschen angestellt. Da es offensichtlich viel intepretationsspielraum gibt können sich die Sachbearbeiter richtig austoben. Wie wäre es einmal mit einer Aufsichtbeschwerde beim Bund über das Gebaren beim ESTI?
Ich höre seit Jahren diese Klagen aber keiner, respektive kein EVU unternimmt etwas dagegen.

Grüsse vom Flaschenzug

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10 Jahre 2 Monate her #1406 von OebeGuru
Sali Kabelhund

..als Einzelner kann nicht viel ausgerichtet werden. Zudem besteht die Gefahr, dass du auf der roten Liste landest wenn du zu laut bellst. Das wäre ein Thema für Berufsverbände oder dem VSE. Diese könnten mehr Druck aufbauen. Ein anderer Weg führt über politische Vorstösse. Ich fürchte bloss, dass sich nicht viele Netzelektriker im nationalen politischen Umfeld engagieren.

Ich kann mich ja mal beim nächsten Verbandstreffen etwas umhören.

Gruss OebeGuru

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10 Jahre 2 Monate her #1407 von Drosselspule
.....Ja solche Erfahrungen musste ich auch schon erleben. Vergisst man ein Kreuzchen in der Planvorlage, bekommt man eine vorgedruckte juristische Antwort mit der man nichts anfangen kann. Bei telefonischer Rückfrage löst sich das Ganze als einfache unbürokratische Sache.
Das ESTI hat sehr gute Mitarbeiter, welche im Hintergrund tätig sind. Leider unterfordert nicht ausgelastet aber sehr hilfsbereit und sachlich Antwort geben ohne juristische Standart-Text-Vorlage. Sehe durchaus Potenzial mit dem anstehenden Generationswechsel.

Gruss
Drosselspule

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9 Jahre 2 Monate her #1708 von Cu
Hallo zusammen

Auch wir haben div. schlechte, jedoch auch gute Erfahrungen mit dem ESTI gemacht, je nach Mitarbeiter im Hintergrund.
Beim Einbau eines dritten Trafos in eine bestehende, bewilligte TS musste ich auf einmal den Nachweis eines Fluchtwegkonzepts mit Einhaltung der vorgeschriebenen Gang- und Türbreiten abliefern.......?!?

Beim studieren über den Abstand zur nächsten Bauliniengrenze auf dem Standortdatenblatt ist uns folgendes aufgefallen:

OMEN: mehr als 14m entfernt.
Bauliniengrenze: 3.5m, da direkt an Parzellengrenze.

Welchen Abstand nehmt ihr als Beurteilungsgrundlage für das nachfolgende Kreuzchen ob NISV eingehalten oder nicht?
OMEN mit 14m, NISV eingehalten.

ODER

Bauliniengrenze mit 3.5m ab Grenze, NISV momentan eingehalten, jedoch bei Neubau ev. nicht?
Macht ihr dann (vorsorglich) die teure Berechnung?

Wir haben bis jetzt immer den Abstand zum OMEN genommen, da im Moment die NISV eingehalten ist, auch bei einem kleineren Abstand zur Bauliniengrenze.

Seitens ESTI und Elektrische Anlagen gemäss StV, Werner Berchtold, ist nichts genaues definiert, und an einer Infoveranstaltung zu Planvorlagen war die Hauptaussage vom ESTI:
Wenn Sie nicht sicher sind, einfach nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.

Danke für eure Erfahrungen und Gruss vom Neuling
Cu

Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

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