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Provisorien für Marktstände

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9 Jahre 4 Wochen her #1750 von Drosselspule
Jedes Jahr erstellen wir die elektrischen Provisorien für die verschiedenen Marktstände in unserer Gemeinde. Dazu verwenden wir jeweils unsere normalen Baustromverteiler. Jetzt steht in der NIN unter 7.40.4.1.1 dass alles über einen FI 300mA geschützt werden muss.

Auf den in der NIN 2015 geforderten FI-Schutz kann verzichtet werden, wenn u.a;
- die Leitung fest angeschlossen ist
- die automatische Abschaltung (5s) funktionieren kann, also der Kurzschlussstrom am Ende der Leitung
genügend gross ist.
- Geringe Gefahr eines Schutzleiterunterbruchs
- Zuleitung „wie ortsfest“ verlegt wird
- Anschluss der Zuleitung durch Elektrofachleute mit Installationsbewilligung

Diese Ausnahmen gelten für Anschlüsse mit einem Bemessungsstrom über 32A.

Wie löst Ihr diese Problematik bei euch?
Alle Anschlussverteiler Umbauen?
Mobiler FI-Adapter (FI 300mA) bei der speissenden Stelle installieren?

Hier wird der Schutz meiner Meinung fast schön übertrieben gross geschrieben, wenn ich mir vor Augen halte, wie zum Teil Bauprovisorien auf Baustellen installiert und betrieben werden.

Gruss
Drosselspule

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9 Jahre 2 Wochen her #1752 von Schwingiii
Hallo Drosselspule

Wie siet bei euch ein normaler Baustromverteiler aus?

Wir haben jeden monat bei uns Monatsmarkt. Dazu haben wir in der Stadt diverse Anschlusspunkte mit Pur 5x10 mm2 verkabelt Kupplung CEE 32A (direckt von der TS aus). Dort stecken wir mobile Gifasverteiler ein, welche einen FI 30mA besitzen. Somit ist das Problem gelöst.

Gruss

Schwingiii

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9 Jahre 2 Wochen her #1753 von Drosselspule
Hallo Schwingiii

Wir haben Baustromverteiler, bei welchen die Steckdose CEE 63A ohne FI-Schutzeinrichtung und alle unter CEE 32A sind mit FI 30mA ausgerüstet sind. Diese werden an Baumeister vermietet. Als gemessene Übergabestelle zu Baustromverteiler und Chilbibetriebe verwenden wir die NIV-Anschlusskästen 125A. An diesen ist je ein Abgang mit CEE 125A (ohne FI-Schutzeinrichtung) und ein CEE 32A mit FI-LS (30mA) versehen. Die Baustellen sind jedoch im NIN 2015 Kapitel 7.04 geregelt und fallen nicht unter Ausstellungen, Stände, Monatsmarkt, Chilbi etc.

Die CEE 32A Leitungen aus der TS müssen nach NIN 2015 zusätzlich mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen versehen werden. Die Bestimmung in der NIN 2015 (4.1.1.3.3) lautet wie folgt:

Für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤32 A in Wechselspannungssystemen, die zur freizügigen Verwendung bestimmt sind, muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nach NIN 4.1.5.1 angewendet werden.

Es genügt nicht, wenn nur die Gifas - Verteiler mit einem FI-Schutzeinrichtung 30mA ausgerüstet sind. Sehe das Problem somit als nicht gelöst. Es gelten Ausnahmen für Anschlüsse mit einem Bemessungsstrom über 32A ohne FI-Schutz wie bereits in meinem ersten Beitrag erwähnt.

Die Umsetzung bei provisorischen Zuleitungen „wie ortsfest“ verlegt ist in den meisten Fällen nicht realisierbar, ausser mit einem enormen Aufwand, was wiederum grosse Kosten für den Betreiber resp. Schausteller mit Vergnügungsbahnen verursacht.
Das mit der selektiven 300 mA Fehlerstrom-Schutzteinrichtung gilt bei NIN Kapitel 7.11 (Ausstellungen, Shows und Stände) und bei 7.40 (Chilbi, Vergnügungseinrichtungen etc.).

Gruss
Drosselspule

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9 Jahre 2 Wochen her - 9 Jahre 2 Wochen her #1754 von Schwingiii
Hallo Drosselspule

Da hast du recht, habe nochmals das ganze angeschaut und habe hierbei noch ein infoblatt von elektro suiss gefunden. Mit der anpassungen wann man auf den FI 300mA verzichten kann. Ist auch etwas Fragwürdig, aber mehr weiss ich auch nicht.

Die einzige Variante die mir noch in den Sinn kommt, wäre die kabel mit einem anderen Stecker/kupplung zu versehen z.b PE auf 9uhr. Somit kann man nich "aus versehen" eine maschine oder so einstecken.

Wir verschlissen die Kabel übergänge noch mit einer box und schloss (da sie ja eigendlich nicht FI geschützt sind) sondern nur die endverbraucher.

In welchem EW arbeitest du?

Gruss Schwingiii
Anhänge:
Letzte Änderung: 9 Jahre 2 Wochen her von Schwingiii.

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9 Jahre 1 Woche her #1755 von Drosselspule
Hallo Schwingiii

Das Infoblatt von electrosuisse beschreibt die beiden Varianten von Temporären Installationen sehr gut. Wie unter 7.40 beschrieben, müssen alle Punkte eingehalten werden um auf die 300mA Fehlerstrom – Schutzeinrichtung verzichten zu können. In der Praxis ist dieses meist nur mit hohem Aufwand möglich.

Verschliessen der Kabelübergänge ist die Problematik bei einem Vorfall nicht gelöst. Bei CEE 32 Steck- Anschlüssen wie von dir geschildert ist der erforderliche Personenschutz nicht gewährleistet. Die CEE 32A Leitungen aus der TS müssen nach NIN 2015 zusätzlich mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen versehen werden.

Eine mögliche Lösung ist, wenn die Übergabestelle (Bauanschlusskasten mit Messung) Netzbetreiber / Installation, sämtliche Steckbaren Abgänge CEE63A und CEE125A mit 300mA Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (selektiv) versehen sind. Die PUR-Kabel können somit ohne zusätzliche Aufwendungen „wie ortsfest“ verlegt werden.

In deinem beschriebenen Fall mit den CEE32A verlegtes Kabel (in der Annahme ab TS bis zum Verteiler in Rohranlage verlegt) ist es zu prüfen, die Installation auf CEE63A umzurüsten. Eine Installation mit 300mA resp. 30mA Fehlerstrom-Schutzeinrichtung würde entfallen. Bei den Mobilen Verteilern hast du den zu gewährleistende 30mA Fehlerstrom – Schutzeinrichtung.

Bin gespannt, wie Deine Lösung aussehen wird.

Gruss
Drosselspule

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